Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen im Impressum – Handlung erforderlich
Als Heilpraktiker oder Heilpraktiker Psychotherapie, sind Sie verpflichtet im Impressum die berufsrechtlichen Regelungen anzugeben. Damit sind jeweils ein aktiver Link auf das Heilpraktikergesetz und die Durchführungsverordnung gemeint. In den meisten Impressen ist zu lesen: Berufsrechtliche Regelungen: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung: Nachzulesen im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html und http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/index.html oder […]
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