Das Finanzgericht in Baden-Württembeg hat entschieden:
Die Anwendung der Neurostructural Integration Technique (NST) durch einen ausgebildeten Heilpraktiker oder Physiotherapeuten sie eine nach § 4 Nr. 14 a UStG steuerfreie Heilbehandlung, unabhängig davon, ob die Heilbehandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, bzw. erstattet werden, Urt. Des FG Baden-Württ. 14. K 797/12 v. 04.06.2014
Das ist eine gute Entscheidung. So kann auch für andere Heilbehandlungen, die nicht von der Kasse erstattet werden, argumentiert werden.
Bitte geben Sie diese Mitteilung Ihrem Steuerberater.
Ihre
Claudia Hönig
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