Hier findest du zweimal die Woche Neuigkeiten rund um deine Selbständigkeit in einem Heilberuf.
Themen, die mir besonders wichtig sind, findest Du ausführlicher im Wissens-Blog.
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Das Landgericht Bochum verurteilte im Februar 2026 einen Heilpraktiker, der mehrere Patientinnen mit Botox behandelt hatte, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 5.000 Euro. Botox ist verschreibungspflichtig und dem Arztvorbehalt unterstellt. Dass er das Mittel über eine Apotheke bezog, änderte an der Strafbarkeit nichts.
Quelle: Rödl & Partner
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Rezepturen und Defekturen dürfen nur auf Grundlage einer patientenindividuellen Verordnung hergestellt werden, nicht für den Praxisbedarf. Der VUH rät, „fertige Rezepturen“ genau zu prüfen.
Quelle: Verband Unabhängiger Heilpraktiker (BVerwG 3 C 2.24)
COVID-19 ist nicht mehr meldepflichtig, nosokomiale Infektionen müssen namentlich gemeldet werden. Prüfungsrelevant.
Bericht über das Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium zur Heilpraktiker-Tätigkeit. Offen bleibt, was mit den gesammelten Daten politisch passiert.
Quelle: Ärzte Zeitung
Neuer Teil der VUH-Reihe zum BMG-Gutachten: Wer trägt die Kosten für Heilpraktikerleistungen?
Der Bundesrat hat am 16.10.2026 zum Regierungsentwurf Stellung genommen und unter anderem die Abschaffung der Spekulationsfrist bei Immobilien nicht mitgetragen. Für Heilpraktiker nur mittelbar relevant (zum Beispiel geplante Änderungen bei Handwerkerleistungen und Tarif); das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
Quelle: Haufe
Das BMF-Schreiben vom 15.10.2026 ergänzt die Vorgaben zur E-Rechnung: Die allgemeine Übergangsfrist endet am 31.12.2026, bei höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz 2026 am 31.12.2027. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber seit 1.1.2025 empfangen und archivieren können; Rechnungen bis 250 Euro dürfen weiter als sonstige Rechnung ausgestellt werden. Relevant für Heilpraktiker mit B2B-Umsätzen.
Quelle: Haufe / BMF
Laut BMF-Schreiben vom 18.06.2026 kann eine Betriebsstätte auch im Homeoffice, Coworking-Space oder beim Kunden entstehen. Für Heilpraktiker mit gewerblicher Tätigkeit oder mobilen Angeboten (Hausbesuche, Workshops) kann das für die Gewerbesteuer-Zuordnung relevant sein.
Quelle: DATEV
Der Grundfreibetrag soll auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028) steigen; das Jahressteuergesetz sieht unter anderem höhere Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen (0,3 % pro Monat) und elektronische Bescheide ab 2027 vor. Beide Entwürfe liegen in den Ausschüssen, beschlossen ist noch nichts.
Quelle: Deutscher Bundestag
Das Kabinett hat einen Entwurf beschlossen: Kassenpflicht für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und über 100.000 Euro Gesamtumsatz; ausgenommen ist, wer höchstens 12.000 Euro Bargeldumsatz hat. Bei Überschreitung im Jahr 2026 gilt sie ab 1.1.2028. Für Praxen mit Barzahlungen relevant; das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Quelle: Haufe
Laut Medizinrechtlerin Prof. Julia Gokel müssen Praxen Patienten seit August 2026 aktiv informieren, dass und welche KI-Tools sie einsetzen; ein Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung reicht demnach nicht. Sie rät zu einer sofortigen KI-Inventur. Relevant für Heilpraktiker, die KI-Werkzeuge in Praxis oder Beratung nutzen; die Einordnung im Einzelfall übernehmen Fachleute.
Quelle: medinfoweb / Ärzte Zeitung
Laut Beitrag (Stand Juli 2026) gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 ab 2. August 2026, die maschinenlesbare Kennzeichnung für Bestandssysteme ab 2. Dezember 2026 und die Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme ab 2. Dezember 2027. Ob die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt ist, war im Beitrag noch nicht bestätigt; der aktuelle Stand sollte vor einer Entscheidung geprüft werden. Relevant für Heilpraktiker, die Chatbots oder KI-Texte einsetzen; Einordnung im Einzelfall durch Fachleute.
Quelle: r.at
In den kommenden Wochen erhalten geeignete Texte aus ChatGPT und Codex in der EU ein unsichtbares Wasserzeichen; API-Kunden können es schon aktivieren. OpenAI betont, dass die Erkennung unzuverlässig ist und ein fehlendes Wasserzeichen nichts über menschliche Autorschaft aussagt. Relevant für Heilpraktiker, die KI-Texte für Website und Marketing nutzen.
Quelle: OpenAI
Bei Anwendungen im Gesundheitsbereich bleibt es bei der Pflicht, dass eine qualifizierte Person KI-Empfehlungen prüft und die betroffene Person über den KI-Einsatz informiert wird; die Liste der erfassten Empfehlungen wurde präzisiert. Zudem wurden Regeln zu Überwachung und Datenschutz klarer gefasst. Relevant für Heilpraktiker, die Claude in Praxis oder Beratung einsetzen.
Quelle: Anthropic
Laut t3n (dpa) betreffen zwei Schwachstellen im PHP-Kern (CVE-2026-109618 und -109619) Server und erlauben die Ausführung von Schadcode. Wer eine eigene Praxiswebsite betreibt, etwa mit WordPress, kann bei Hoster oder Webbetreuung nachfragen, ob die Sicherheitsupdates eingespielt sind.
Quelle: t3n (dpa)
Im neuen VUH-Forum „Existenzgründung“ beantwortet Wigand Wenninger (Heilpraktiker und Bankfachwirt) Fragen von Mitgliedern. Das Angebot umfasst unter anderem Muster-Businessplan, Kapitalbedarfsplan und die Prüfung von Businessplänen für Tragfähigkeitsbescheinigungen der Agentur für Arbeit. Es richtet sich an VUH-Mitglieder.
Laut BleepingComputer wurden acht kompromittierte Zwischenzertifikate der Zertifizierungsstelle eMudhra gesperrt, weil die zugehörigen Schlüssel zu schwach waren und sich damit Zertifikate für Websites fälschen ließen. Mozilla und Google sperrten sie am 17. Oktober, Apple folgte am 19. Oktober. Belege für einen tatsächlichen Missbrauch nennt der Bericht nicht. LEMNISCUS rät, Browser und Betriebssystem aktuell zu halten und bei älteren Geräten zu prüfen, ob sie noch Sicherheitsupdates erhalten.
Quelle: BleepingComputer, Hinweis von LEMNISCUS (Reddit)
Plan der Bundesregierung, der selbstständige Heilpraktiker zur Altersvorsorge verpflichten könnte. Relevant für Gründungs- und Praxisberatung.
Wichtig: Die Meldungen sind sachliche Kurzinformationen auf Grundlage der genannten Quellen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung, auch nicht zur Haftung beim Einsatz von KI-Werkzeugen. Für Deinen Einzelfall wende Dich an Deinen Berufsverband, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt beziehungsweise Deine Steuerberatung.
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