Achtung Praxisgründer: Elektronische Anzeige einer Betriebseröffnung- Monatspflicht

Wenn Sie Ihre freiberufliche Praxis als Heilpraktiker oder Coach, oder Ihre gewerbliche Tätigkeit als Trainer beginnen, müssen Sie innerhalb eines Monats Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. 

Ab 01.01.2021 gilt noch zusätzlich, dass Sie diese nur „online“ übermitteln dürfen. (Es gibt Ausnahmen für Härtefälle). Dies wurde vom Bundesministerium für Finanzen am 04.12.2020 mitgeteilt. 

Die entsprechenden elektronische Fragebögen sowie weitere Informationen sind unter www.elster.de verfügbar.

Sie wünschen sich Unterstützung beim Ausfüllen? In meinem Buchhaltungskurs gehe ich mit Ihnen das Formular Schritt für Schritt durch. 

Gerne sind wir bei Fragen für Sie da. 

Ihre 
Claudia Hönig

 

Sind Sie dabei?