Haben Sie Arbeitsmittel, die Sie nun nach Eintritt in die Selbständigkeit weiternutzen möchten, wie z. B. Drucker, Computer…, so können Sie diese noch anteilig abschreiben und so Ihre Einkommensteuerlast senken.
Beachten Sie:
Es ist nur der Teil der Anschaffungskosten abziehbar, der auf die Zeit der Selbständigkeit entfällt. Näheres ist nach zu lesen im Urteil des FG München vom 29.03.2011.
Ihre
Claudia Hönig
Post Views: 216