Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt aktuell bei vielen Praxisinhabern für Unsicherheit. Muss meine Webseite barrierefrei sein? Drohen Abmahnungen? Und was bedeutet „barrierefrei“ überhaupt?
In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es geht – und warum Sie aktuell nicht betroffen sind.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet?
Barrierefreiheit bedeutet: Eine Webseite ist so gestaltet, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden kann – zum Beispiel mithilfe eines Screenreaders, per Tastatur-Navigation oder in leichter Sprache.
Ziel ist es, möglichst vielen Menschen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet bestimmte Wirtschaftsakteure, ihre Produkte und Dienstleistungen – einschließlich Webseiten und Online-Angeboten – bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.
Betroffen sind u. a.:
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Online-Shops, Banken, Buchungsplattformen
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Digitale Produkte wie E-Books oder Selbstbedienungsterminals
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Software-Anbieter, App-Entwickler u. v. m.
ABER: Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt nicht für alle – sie hängt unter anderem von der Art des Angebots und der Unternehmensgröße ab.
Kleine Unternehmen sind ausgenommen
Laut § 3 Absatz 3 BFSG gilt:
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ausgenommen.
Heilpraktikerpraxen mit einer oder wenigen Personen fallen in der Regel genau in diese Kategorie.
Auch freiberuflich tätige Heilpraktiker, die keine digitalen Produkte oder Dienstleistungen im engeren Sinne anbieten, sind aktuell nicht verpflichtet, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten.
Warum Sie das Thema trotzdem nicht ignorieren sollten
Auch wenn (noch) keine gesetzliche Pflicht besteht:
Barrierefreiheit im Web ist ein Ausdruck von Professionalität, Empathie und Achtsamkeit.
Denn: Ihre Webseite ist oft der erste Kontaktpunkt für neue Patientinnen und Patienten – darunter möglicherweise auch Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören oder in der Motorik.
Mit kleinen Maßnahmen können Sie viel erreichen:
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Klare Sprache, gut strukturierte Texte
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Ausreichende Kontraste und lesefreundliche Schriftgrößen
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Alternativtexte für Bilder und einfache Navigation
Sie zeigen damit, dass Ihnen alle Menschen willkommen sind.
Wenn Sie unsicher sind, ob oder wie Sie Ihre Webseite anpassen sollten:
Ich begleite Sie gern mit klarem Blick auf Ihre Zielgruppe, rechtlichen Rahmenbedingungen – und auf das, was wirklich Sinn macht.