Claudia Hoenig

Claudia Hönig - Erfolg in Heilberufen

Kostenlose Untersuchungen können gegen das HWG verstossen

OLG Celle: Kostenlose Venenkurzuntersuchungen verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz (Beschluss vom 03.11.2011, 13 U 167/11) Der Fall:Eine Klinik hatte in der regionalen Presse eine kostenlose Sprechstunde für eine Voruntersuchung angeboten. Konkret sollte ein Venenkurzcheck durchgeführt werden. Die Wettbewerbszentrale schaltete sich ein. Die geforderte Unterlassungserklärung gab die Klinik nicht ab. Es kam zu einem Rechtsstreit, in welchem

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Erfolg in Heilberufen

xpert-Timer mein Projekt- und Aufgabentool

Vor einigen Wochen habe ich xpert-Timer entdeckt und es zu meinem Softwarefavoriten erklärt. Vielleicht schafft er es sogar in die Jahresbestenliste. Mein altes Zeitmanagementprogramm musste leider weichen. Mit xpert-Timer können Projekte und Aufgaben organisiert und dazugehörende Zeiten festgehalten werden. Sogar Rechnungen kann man damit schreiben. Auch verfügt es über eine Kundendatei. xEs ist das ideale

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Notizbuch für Heilpraktiker

Notizzettelchaos

Manchmal hab ich es eilig und schreibe schnell was auf einen Post-It.  Meist jedoch entwickeln diese kleinen Viecher eine Eigenleben und verschwinden genau dann, wenn ich die Information auf diesem Zettel wieder brauche.   Lieber ein Notizbuch kaufen Ich habe mir nun ein Notzibuch gekauft und versuche mich zu disziplinieren, alle meine Notizen dort hinheinzuschreiben.

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GEZ-Gebühr für Heilpraktiker

GEZ-Gebühren für Heilpraktiker

Wenn sich Ihre Praxisräume in Ihrer Wohnung befinden und Sie dort bereits ein Fernseh- und Rundfunkgerät angemeldet haben, dann müssen Sie für Ihren Computer keine zweite Rundfunkgebühr zahlen. So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 17.08.2011 nun entschieden. Dort heißt es: “ Der PC sei als Zweitgerät von den Rundfunkgebühren befreit, unabhängig davon, wo

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Bewirtungsbelege steuerlich absetzen

Laden Sie Geschäftspartner oder Patienten auf ein Geschäftsessen ein, so können Sie die 70 % des Betrages als Betriebsausgabe geltend machen. Sind Sie Umsatzsteuerpflichtig, dann können Sie die Umsatzsteuer vollständig, den Nettobetrag zu 70 % als Betriebsausgabe geltend machen. Damit das Finanzamt den Bewirtungsbeleg anerkennt, muss dieser maschinell erstellt sein und alle Speisen und Getränke

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