Steuertipp: Fahrten zu Fortbildungen
Jeder Heilpraktiker unterliegt der Fortbildungspflicht. Diese Pflicht erfüllen viele durch den regelmäßigen Besuch von Weiterbildungen. Die Kosten für Weiterbildungen können Sie absetzen. Genauso absetzbar sind auch die Fahrten dorthin, wenn Ihr PKW nicht zum Firmenvermögen gehört. Dann dürfen Sie für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 € ansetzen. Werden öffentliche Verkehrsmittel benutzt, dann können Sie die tatsächlich […]
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