Allgemein

Berufshaftpflicht für Heilpraktiker wird Pflicht

Wie der Presse zu entnehmen ist, hat Brandenburg als erstes Bundesland die EU-Richtlinie 2011/24/EU umgesetzt. Diese Richtlinie regelt die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und die Verpflichtung für Gesundheitsdienstleister zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.  (ABl. EU Nr. L 88 S. 45).   Für Sie als Heilpraktiker bedeutet dies, dass der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Sie nun zu

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Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit als Heilpraktiker

Sie dürfen als Heilpraktiker eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit nebeneinander ausführen. Diese Tätigkeiten sind dann steuerlich getrennt zu behandeln. Dies trifft dann zu, wenn Sie neben zum Beispiel der Heilpraktikertätigkeit noch als Kosmetikerin tätig sind. Hier der Wortlaut der Pressemeldung: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit (FG) Ein Krankengymnast kann nebeneinander eine gewerbliche (als

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