DSGVO Verstöße doch abmahnfähig? – Urteil OLG Hamburg
Das OLG Hamburg (2 U 66/17) hat nun entschieden, dass DSGVO Datenschutzverstöße durch Wettbewerber abgemahnt werden können. Im konkreten Fall ging es zwar um die Gestaltung von Bestellprozessen,
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Liebe Geistheiler/Innen, Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden: Geistheiler müssen Beiträge zur Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bezahlen (B 2 U 9/17 R). Die Urteilsbegründung ist wirklich spannend: Es
Liebe Leser/Innen, heute erreichte mich ein FAX der DAtenschutzsauskunft-Zentrale. Diese wollten als eilige Mitteilung von mir eine Rückmeldung. Das ganze sieht sehr amtlich aus, ist es aber nicht.
Liebe Leser-Innen, es gibt viele Unsicherheiten bezüglich der DSGVO. Eine davon ist die Datenverarbeitung , wenn der Patient der Einwilligung der Verarbeitung nicht zugestimmt hat, bzw, diese widerruft
https://loeffel-abrar.com/newsblog/sind-verstoesse-gegen-die-datenschutz-grundverordnung-wettbewerbswidrig/
Liebe Leser, gestern im Webinar kam die Frage nach einer E-Mail Verschlüsselung auf. Ich habe mich heute morgen damit beschäftigt und möchte Ihnen folgendes dazu mitteilen: Grundsätzliches: Wir
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat einige nette Hinweise für selbstständige Heilberufler herausgegeben. Die Infos sind gut aufbereitet und lesenswert. Die rechtlichen Ausführungen decken sich auch
Liebe Leser/Innen, ich habe es zum Anschauen nochmals für Sie zusammen gefasst. Ich hoffe, Ihnen gefällt mein Video: Hier finden Sie die aktuellen Webinarangebote: https://lemniscus.edudip.com/webinars/
Liebe Leser/innen, es gibt immer wieder kleine Änderungen für das Impressum Ihrer Heilpraktikerhomepage. Aus aktuellem Anlass bitte ich Sie, Ihr Impressum zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen: 1.Umsatzsteuernummer:
Dieser Beitrag gilt für: Heilpraktiker, Heilpraktiker Psychotherapie, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Homöopathen, Osteopathen, Ärzte und sonstige in Heilberufen Tätige. Liebe Leser/Innen, die DSGVO. Auch ich komme nicht um sie