Der neue Widerrufsbutton 2026
Kategorie: Rechtliches für die Praxis | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Stell Dir vor: Du verkaufst Deinen Selbstlernkurs seit Monaten über Deine Website. Alles läuft. Und dann fehlt auf Deiner Seite ein Button, den das Gesetz seit dem 19. Juni 2026 verlangt.
Hast Du schon vom „Widerrufsbutton“ gehört? Bietest Du Leistungen online an? Dann lies bitte weiter.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der neue § 356a BGB gilt seit dem 19.06.2026. Das Gesetz wurde am 05.02.2026 veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 28) und setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um. Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag schließen kann, soll ihn auch mit wenigen Klicks wieder widerrufen können.
Bisher reichte es oft, dass Deine Kunden Dir eine E-Mail schreiben oder ein Formular ausfüllen konnten. Jetzt muss auf Deiner Website eine Widerrufsfunktion (der Button) dauerhaft und leicht auffindbar vorhanden sein.
Bist Du als Heilberufler betroffen?
Die Antwort hängt davon ab, was und wie Du online verkaufst.
Die Pflicht gilt für Verträge, die Verbraucher über eine Online-Oberfläche abschließen, also über Deine Website oder eine App. Buchungen etwa per Telefon, Post oder Fax sind nicht erfasst. Reine Angebote an Unternehmer (B2B) sind ebenfalls ausgenommen, denn das Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu.
Wann Du den Button brauchst: Wenn Du über Deine Website Verträge mit Verbrauchern (B2C) abschließt, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das betrifft vor allem:
- Online-Kurse und digitale Produkte: Verkaufst Du Selbstlernkurse, E-Books oder Meditations-Audios direkt über Deine Seite?
- ONLINE Coaching-Pakete und Beratungsverträge: Können Klienten feste Pakete oder Abonnements direkt online buchen und bezahlen? (Achtung, wirklich nur, wenn online fest gebucht wird.)
- Verbindliche Online-Terminbuchungen: Vergibst Du auch Onlinetermine für Coachings? Dann können diese auch darunterfallen. Zur Klarstellung: Heilbehandlungen gehören in der Regel nicht dazu, also keine Heilpraktikerleistung und keine Psychotherapie. Psychologische Beratung kann dagegen darunterfallen.
Die wichtige Ausnahme für Heilberufe: Klassische Behandlungsverträge (§ 630a BGB) sind in der Regel vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312 Abs. 2 BGB). Wenn es also rein um die Therapie oder Heilbehandlung in Deiner Praxis geht, ist kein Widerrufsbutton nötig.
Sobald Du aber „Wellness-Leistungen“, reines Coaching oder digitale Produkte anbietest, musst Du Dein Angebot prüfen. Gleiches gilt für Mischformen, zum Beispiel Coaching und Behandlung in einem Paket. Lass sie am besten einzeln prüfen.
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?
Der Gesetzgeber macht hier klare Vorgaben, um Unklarheiten zu verhindern:
- Leichte Auffindbarkeit: Die Funktion muss ständig verfügbar sein, gut lesbar und optisch hervorgehoben. Laut Gesetzesbegründung gehört sie in den Footer und muss von jeder Unterseite aus erreichbar sein. Ein reiner Kundenbereich genügt nur, wenn der Vertrag überhaupt nur mit einem Kundenkonto abgeschlossen werden kann.
- Eindeutige Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertig eindeutige Formulierung. Schwammige Begriffe wie „Stornieren“ solltest Du vermeiden.
- Der zweistufige Prozess: Im ersten Schritt gibt der Kunde seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und den elektronischen Weg an, über den er die Bestätigung erhalten möchte. Im zweiten Schritt schickt er den Widerruf mit einem Button „Widerruf bestätigen“ (oder gleichwertig) ab.
- Eingangsbestätigung: Du schickst dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail). Sie enthält den Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Laut Gesetzesbegründung solltest Du dazuschreiben, dass Wirksamkeit und Umfang des Widerrufs noch nicht geprüft sind.
Warum Du jetzt handeln solltest
Die Pflicht gilt bereits. Fehlt Dein Button noch, ist jetzt ein guter Zeitpunkt. Die technische Umsetzung kann je nach Website-System (WordPress, Wix, Jimdo etc.) einen Moment dauern. Ohne Widerrufsfunktion können Dir diese Folgen drohen:
- Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
- Bußgelder sind ebenfalls möglich.
- Eine längere Widerrufsfrist: Die Folgen für die Widerrufsfrist sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es wird diskutiert, dass sie sich auf zwölf Monate und 14 Tage verlängern könnte. Die Rechtslage ist noch nicht abschließend geklärt.
Deine nächsten Schritte
- Bestandsaufnahme: Prüfe, ob und welche Verträge auf Deiner Website direkt online geschlossen werden können.
- Button im Footer: Setze die Widerrufsfunktion so, dass sie von jeder Unterseite aus erreichbar ist.
- Bestätigungs-E-Mail: Richte die Eingangsbestätigung mit Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit ein.
- Rechtstexte prüfen: Deine Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung für den Onlinevertragsabschluss müssen an die neue Funktion angepasst werden.
- Technik-Check: Sprich mit Deinem Webdesigner oder prüfe Plugins für Dein Shop-System, die den zweistufigen Widerrufsprozess rechtssicher abbilden.
Wichtig: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: Oktober 2026. Die Rechtslage zu den Folgen eines fehlenden Buttons ist noch nicht abschließend geklärt. Lass Dein Angebot im Zweifel rechtlich prüfen.
Der Widerrufsbutton ist seit dem 19.06.2026 Pflicht, wenn Verbraucher bei Dir online Verträge mit Widerrufsrecht abschließen. Reine Behandlungsverträge sind in der Regel ausgenommen. Wenn Du jetzt handelst, schützt Du Dich vor rechtlichen Stolperfallen und zeigst Deinen Klienten, dass Deine Praxis auch digital professionell und transparent aufgestellt ist.
§ 356a BGB, eingeführt durch das Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2023/2673, veröffentlicht am 05.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28), in Kraft seit 19.06.2026.
Noerr: Umsetzungsgesetz zum Widerrufsbutton veröffentlicht (abgerufen am 14.10.2026).
schoenegge.io: Widerrufsbutton nach § 356a BGB (abgerufen am 14.10.2026).
Wenn Du bei der Umsetzung nicht allein dastehen möchtest, sprechen wir gern darüber.
Deine
Claudia Hönig