Revisionssichere Archivierung – Ihre Pflicht als Heilpraktiker/In

Als Heilpraktiker sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, alle geschäftlichen, aufbewahrungspflichtigen Dokumente revisionssicher zu archivieren. Das betrifft insbesondere digitale Dokumente, wie Rechnungen, Verträge und andere geschäftliche Unterlagen. Aber was genau bedeutet revisionssichere Archivierung für Sie?

Elektronische Dokumente korrekt aufbewahren

Wenn Sie bereits Rechnungen per E-Mail im PDF-Format erhalten, müssen Sie diese so aufbewahren, dass sie nachträglich nicht verändert werden können. Die Archivierung muss nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Zudem sind die Dokumente vollständig, richtig, zeitnah erfasst und einer systematischen Ordnung folgend zu speichern.

Auch ausgehende Rechnungen sind betroffen

Nicht nur eingehende Rechnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Auch ausgehende Rechnungen, Verträge und alle anderen geschäftlichen Dokumente, die aufbewahrungspflichtig sind, müssen revisionssicher archiviert werden.

Papierausdrucke reichen nicht aus

Ein häufiges Missverständnis: Ein PDF auszudrucken und den Eindruck eines per Post versendeten Dokuments zu erwecken, genügt nicht. Es ist wichtig, dass die digitale Form unverändert bleibt und allen rechtlichen Anforderungen entspricht.

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Ihre 

Claudia Hönig

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