Du schreibst "emotionale Blockaden"?
Formuliere es lieber um.

Kategorie: Rechtliches für die Praxis | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Kennst Du das? Du sitzt abends an Deiner Website, tippst „Ich löse Deine emotionalen Blockaden“ und denkst: Das sagt doch genau, was ich tue. Dann kommt Dir der Gedanke an eine Abmahnung. Kaffee? Nicht mehr notwendig.

Keine Sorge, Du bist damit nicht allein. Dieser Satz steht auf unzähligen Praxisseiten. Und er ist genau einer von denen, die Ärger machen können.

Deshalb schauen wir heute gemeinsam hin: Warum ist diese Formulierung heikel? Und was kannst Du stattdessen schreiben, damit Deine Arbeit trotzdem warm, klar und einladend klingt?

Warum „emotionale Blockaden lösen“ heikel ist

Erstens: „Blockade“ ist kein anerkannter medizinischer oder psychologischer Fachbegriff. Er klingt wie etwas, das man greifen und wegmachen kann. Das lässt sich aber nicht belegen.

Zweitens: „lösen“ verspricht ein Ergebnis. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Wirkversprechen ohne wissenschaftlichen Nachweis angreifbar. Relevant ist hier vor allem § 3 HWG (irreführende Werbung).

Dazu kommt eine dritte Ebene, die gern übersehen wird: das Heilpraktikergesetz. Wer ohne Erlaubnis „Heilkunde im Bereich Psyche“ bewirbt, hat ein zweites Risiko, und zwar unabhängig vom HWG.

Kurz gesagt: Je mehr Dein Satz nach „Ich beseitige Dein Problem“ klingt, desto angreifbarer könnte er sein.

Meine Ideen, wie Du es anders schreiben könntest

Die gute Nachricht: Du brauchst jetzt nicht juristisch steif klingen. Du beschreibst einfach, was Du tust, und lässt offen, was dabei herauskommt. So habt Ihr beide weniger Druck.

Mit Blick auf das Erleben

  • „Ich begleite Dich dabei, Deine Gefühle besser wahrzunehmen und einzuordnen.“
  • „Gemeinsam schauen wir, was Dich innerlich festhält und welche Schritte Dir guttun können.“
  • „Ich unterstütze Dich dabei, belastende Gedanken- und Gefühlsmuster zu erkennen.“
  • „Ich schaffe einen geschützten Raum, in dem Du Belastendes ansehen darfst.“

Mit Blick auf Entwicklung

  • „Ich begleite Dich auf dem Weg zu mehr von dem, was Du Dir wünscht.“
  • „Wir entdecken gemeinsam, was Dich gerade ausbremst und wie Du wieder in Bewegung kommst.“
  • „Ich unterstütze Dich dabei, alte Muster zu verstehen und neue Wege zu finden.“

Was den Unterschied macht: Jetzt beschreiben alle Sätze Deinen Weg mit Deinem Patienten und nicht das Ergebnis am Ende. Genau das nimmt Druck raus für Dich und für den Patienten.

Diese Wörter lässt Du besser weg

  • „lösen“, „auflösen“, „befreien von“, „heilen“: Sie versprechen ein Ergebnis.
  • „Blockade“ in Verbindung mit Beschwerden oder Krankheitsbildern wie Ängsten, Depression oder Trauma: Das wird schnell zum Heilversprechen.
  • „Ich behandle …“, wenn Du eigentlich als Coach auftrittst.

Wer bist Du in Deinem Text?

Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen Behandlung anbieten. Aber auch hier gilt: Erfolgsversprechen lieber vermeiden.

Als Coach bleibst Du bei Begriffen wie „begleiten“, „Impulse geben“ und „Ziele erreichen“. Therapiesprache lässt Du weg, denn sie führt Dich schnell in den Bereich der Heilkunde, für den Du eine Erlaubnis brauchst.

Also frag Dich vor jedem Satz: Unter welcher Berufsbezeichnung schreibe ich gerade? Und passt dieser Satz dazu?

Vorher und nachher

Vorher: „Ich löse Deine emotionalen Blockaden und befreie Dich von alten Verletzungen.“

Nachher: „Ich begleite Dich einfühlsam dabei, Deine inneren Themen anzuschauen.“

Der zweite Satz ist nicht weniger schön. Er ist nur ehrlicher, denn Du kannst nicht versprechen, was in einem anderen Menschen passiert. Du kannst versprechen, dass Du da bist und Dein Handwerk beherrschst.

Wenn Du magst, schauen wir gemeinsam drauf

Vielleicht möchtest Du Deine Texte nicht allein durchforsten. Dann schauen wir in einem 30-Minuten-Gespräch gemeinsam auf Deine Website und Deine Angebote.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Lass kritische Texte im Zweifel von einem Fachanwalt für Medizinrecht oder Wettbewerbsrecht prüfen.