OLG Düsseldorf zur Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie

Claudia Hönig - Erfolg in HeilberufenLiebe Leser, 

ach ich könnte sie gerade Umarmen, die netten Richter vom OLG Düsseldorf. 

Mit Urteil vom 22.12.2016, Az. I 15 U 39/16; F 4 0309/15 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass der Titel „Heilpraktiker für Psychotherapie“ zwar zur Täuschung geeignet sei, aber der Heilpraktiker diese Berufsbezeichnung zu Recht verwende, weil sie ihm so verliehen wurde. 

Die Wettbewerbszentrale hatte einen Heilpraktiker für Psychotherapie abgemahnt. Die von ihm verwendete Berufsbezeichnung sei eine Täuschung, da im Allgemeinen von einer Zusatzqualifikation statt einer Einschränkung der Tätigkeit ausgegangen werde. 

Die Wettbewerbszentrale ist in zwei Instanzen gescheitert.

Die Wettbewerbszentrale verfolgte mit dieser Abmahnung eine „einheitliche Handhabe für die Vergabe der Berufsbezeichnung.“ Das ist generell eine ehrbare Absicht und auch ich würde das begrüßen. Ob man deshalb einen Heilpraktiker verklagen muss oder das nicht besser über andere Wege erreichen kann, mag ich aus lauter Freude mal nicht weiter kommentieren.

Fazit:

Bitte liebe Kunden, liebe Heilpraktiker (Psychotherapie). Schaut auf eure Zulassungsurkunde und verwendet bitte genau die Bezeichnung, die dort angegeben ist. 

Sobald das Urteil veröffentlicht ist, werde ich es hier anfügen. 

Alles Liebe

Claudia Hönig

 

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