Vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gelten folgende Corona Schutzmaßnahmen für Sie als selbständige/r Heilpraktiker/IN in eigener Praxis
- FFP2 Maskenpflicht für Patient/Innen und Besucher/Innen. Ausnahmen für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können, sowie gehörlose, schwerhörige und Kinder unter 6 Jahren.
- Ob die Maskenpflicht auch für Heilpraktiker selbst geht, kann ich nicht erkennen.
Die Bundesländer können weitergehende Maßnahmen beschließen.
Impfstatus ab 01. Oktober 2022
Es gilt ab dem 1.10.2022 nur die Person als geimpft, welche über eine 3malige Impfung verfügt (Der Genesenstatus wird einer Impfung gleichgestellt). Gemäß § 22 a IfSG muss die 3. Impfung spätestens 4 Wochen nach dem 1.10. nachgewiesen werden.
Stellungnahme der Bundesländer:
Folgende Bundesländer verzichten bis zum Auslaufen der Impfpflicht zum 31.12.2022 auf einen erneuten Impfnachweis (außer bei Neueröffnungen oder Neueinstellung)
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Thüringen
- Nordrhein-Westfalen
Bitte helfen Sie mit:
Haben Sie noch weitere Informationen? Ich freue mich über jede Hilfe. Ich danke Ihnen.
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