Die Wirtschaftsidentifikationsnummer kommt: Was Du jetzt wissen musst

Neue Nummern, neue Pflichten: Seit Ende 2024 versendet das Bundeszentralamt für Steuern schrittweise die sogenannte Wirtschaftsidentifikationsnummer – kurz W-IdNr. – an alle wirtschaftlich tätigen Personen in Deutschland. Das betrifft auch Dich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker. Was steckt dahinter, und was musst Du konkret tun?

 

Was ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer überhaupt?

Die W-IdNr. ist eine neue, einheitliche Identifikationsnummer für alle Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland. Sie besteht aus 13 Stellen und beginnt immer mit „DE“. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben – automatisch, ohne dass Du etwas beantragen musst.

Ziel ist es, die bisherige Vielzahl an Nummern – Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registernummer – langfristig zu vereinfachen und zu bündeln. Die W-IdNr. soll schrittweise zur zentralen Kennung für Deine wirtschaftliche Tätigkeit werden.

 

Erhalten alle Heilpraktiker eine W-IdNr.?

Ja. Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen vergeben – also auch an Heilpraktiker, Psychotherapeuten und andere Freiberufler im Gesundheitswesen. Du erhältst Deine Nummer per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Die Vergabe erfolgt gestaffelt, daher kann es sein, dass Deine Kollegin sie bereits hat und Du noch wartest.

Hast Du bisher noch keine Nummer erhalten? Kein Grund zur Sorge. Der Versand läuft seit November 2024 und wird noch eine Weile andauern.

 

Muss die W-IdNr. ins Impressum?

Ja – und das ist wichtig. Sobald Du Deine Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten hast, bist Du verpflichtet, diese in Dein Impressum aufzunehmen. Die Impressumspflicht nach § 5 TMG schreibt vor, dass wirtschaftlich tätige Anbieter von Onlinediensten ihre W-IdNr. dort angeben, sobald sie über eine solche verfügen.

Prüfe daher:

  • Hast Du Deine W-IdNr. bereits erhalten?
  • Ist sie in Deinem Impressum auf der Webseite eingetragen?

Gerade weil viele Heilpraktiker ihre Webseite einmalig einrichten und dann selten aktualisieren, geht dieses Detail leicht unter. Schau also regelmäßig hin.

 

Was Du jetzt tun solltest

Leg den Brief vom Bundeszentralamt für Steuern nicht beiseite, sobald er eintrifft. Trage die W-IdNr. direkt in Dein Impressum ein – entweder selbst, wenn Du Zugang zu Deiner Webseite hast, oder über Deinen Webmaster.

Du weißt nicht, wie Dein Impressum aussehen soll oder ob es vollständig ist? Das ist häufiger als Du denkst. Komm gerne auf uns zu.

Alles Liebe

Claudia Hönig

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin, einen Steuerberater oder Ihre zuständige Behörde.