Neue Nummern, neue Pflichten: Seit Ende 2024 versendet das Bundeszentralamt für Steuern schrittweise die sogenannte Wirtschaftsidentifikationsnummer – kurz W-IdNr. – an alle wirtschaftlich tätigen Personen in Deutschland. Das betrifft auch Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker. Was steckt dahinter, und was müssen Sie konkret tun?
Was ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer überhaupt?
Die W-IdNr. ist eine neue, einheitliche Identifikationsnummer für alle Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland. Sie besteht aus 13 Stellen und beginnt immer mit „DE“. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben – automatisch, ohne dass Sie etwas beantragen müssen.
Ziel ist es, die bisherige Vielzahl an Nummern – Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registernummer – langfristig zu vereinfachen und zu bündeln. Die W-IdNr. soll schrittweise zur zentralen Kennung für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit werden.
Erhalten alle Heilpraktiker eine W-IdNr.?
Ja. Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen vergeben – also auch an Heilpraktiker, Psychotherapeuten und andere Freiberufler im Gesundheitswesen. Sie erhalten Ihre Nummer per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Die Vergabe erfolgt gestaffelt, daher kann es sein, dass Ihre Kollegin sie bereits hat und Sie noch warten.
Haben Sie bisher noch keine Nummer erhalten? Kein Grund zur Sorge. Der Versand läuft seit November 2024 und wird noch eine Weile andauern.
Muss die W-IdNr. ins Impressum?
Ja – und das ist wichtig. Sobald Sie Ihre Wirtschaftsidentifikationsnummer erhalten haben, sind Sie verpflichtet, diese in Ihr Impressum aufzunehmen. Die Impressumspflicht nach § 5 TMG schreibt vor, dass wirtschaftlich tätige Anbieter von Onlinediensten ihre W-IdNr. dort angeben, sobald sie über eine solche verfügen.
Prüfen Sie daher:
- Haben Sie Ihre W-IdNr. bereits erhalten?
- Ist sie in Ihrem Impressum auf der Webseite eingetragen?
Gerade weil viele Heilpraktiker ihre Webseite einmalig einrichten und dann selten aktualisieren, geht dieses Detail leicht unter. Schauen Sie also regelmäßig hin.
Was Sie jetzt tun sollten
Legen Sie den Brief vom Bundeszentralamt für Steuern nicht beiseite, sobald er eintrifft. Tragen Sie die W-IdNr. direkt in Ihr Impressum ein – entweder selbst, wenn Sie Zugang zu Ihrer Webseite haben, oder über Ihren Webmaster.
Sie wissen nicht, wie Ihr Impressum aussehen soll oder ob es vollständig ist? Das ist häufiger als Sie denken. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Alles Liebe
Claudia Hönig
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin, einen Steuerberater oder Ihre zuständige Behörde.