Wenn Sie als Coach oder psychologischer Berater selbstständig tätig sind und bislang die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, bringt das Jahr 2025 einige bedeutsame Neuerungen mit sich. Die Änderungen sind Teil des Jahressteuergesetzes 2024 und betreffen nicht nur die Umsatzgrenzen, sondern auch Meldefristen und Rechnungsanforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert – und worauf Sie ab Januar achten sollten.
Neue Umsatzgrenzen – Was bleibt, was ändert sich
Ab 2025 gelten höhere Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung:
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Im Vorjahr: Der Netto-Umsatz darf 25.000 € nicht überschreiten (bisher 22.000 €, Brutto).
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Im laufenden Jahr: Der tatsächliche Netto-Umsatz darf 100.000 € nicht überschreiten (bisher galt eine Prognosegrenze von 50.000 €).
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen Ihre Umsatzentwicklung unterjährig sehr genau im Blick behalten. Denn sobald die 100.000 €-Marke überschritten wird, endet die Steuerfreiheit automatisch – und zwar mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Dieser unterliegt sofort der Umsatzsteuerpflicht.
Was Sie konkret tun sollten
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Monatliche Umsatzüberwachung einführen
Führen Sie eine regelmäßige Übersicht Ihrer Umsätze, z. B. in einer Excel-Tabelle oder einem Buchhaltungsprogramm. -
Umsätze oberhalb der Grenze korrekt versteuern
Sobald Sie die Grenze überschreiten, müssen Sie den betreffenden Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer abrechnen. -
Vermeiden Sie Rückforderungen durch falsche Rechnungen
Achten Sie bei Überschreiten der Grenze auf eine korrekte Rechnungsstellung – sonst drohen finanzielle Nachteile.
Fristen und neue Möglichkeiten ab 2025
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Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Künftig müssen Sie den Verzicht bis Ende Februar des übernächsten Jahres erklären, nicht mehr bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung. -
Rechnungen dürfen einfacher ausgestellt werden
Sie müssen keine E-Rechnungen schreiben, sondern dürfen weiterhin Rechnungen in Papierform oder als PDF versenden. -
Erweiterung auf EU-weite Umsätze
Wenn Sie mit Kunden im EU-Ausland arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch dort die Kleinunternehmerregelung nutzen – allerdings mit zusätzlicher Meldungspflicht.
Was bedeutet das für Ihren Alltag?
Viele nutzen die Kleinunternehmerregelung, um sich auf den Aufbau ihrer Praxis zu konzentrieren, ohne sich gleich mit der komplexen Umsatzsteuer auseinandersetzen zu müssen. Die neuen Regeln ermöglichen mehr Umsatzspielraum, erfordern aber gleichzeitig mehr Verantwortung bei der Umsatzüberwachung und Rechnungsstellung.
Wenn Sie planen, in 2025 über 100.000 € Umsatz zu kommen, sollten Sie sich jetzt schon mit Ihrem Steuerberater abstimmen und Ihre Abläufe anpassen. Denn nur mit rechtzeitigem Überblick lassen sich unerwartete Steuerlasten vermeiden.
Sie haben Fragen?
Buchen Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch. Bitte beachten Sie: Ich darf keine konkrete Steuerberatung durchführen, bin aber sehr gerrne für all Ihre unternehmerischen Belange da.
Alles Liebe
Ihre
Claudia Hönig