Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit als Heilpraktiker
Sie dürfen als Heilpraktiker eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit nebeneinander ausführen. Diese Tätigkeiten sind dann steuerlich getrennt zu behandeln. Dies trifft dann zu, wenn Sie neben zum Beispiel der Heilpraktikertätigkeit noch als Kosmetikerin tätig sind. Hier der Wortlaut der Pressemeldung: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit (FG) Ein Krankengymnast kann nebeneinander eine gewerbliche (als […]
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