Der neue Widerrufsbutton 2026

Haben Sie schon vom „Widerrufsbutton“ gehört? Bieten Sie Leistungen online an? Dann sollten Sie diesen Beitrag lesen. 

Was ist der Widerrufsbutton?

Die Bundesregierung setzt eine neue EU-Richtlinie um, die das Widerrufen von Online-Verträgen so einfach machen soll wie deren Abschluss. Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag schließen kann, soll ihn künftig auch mit wenigen Klicks wieder rückgängig machen können.

Bisher mussten Patienten oder Kunden oft eine E-Mail schreiben oder ein Formular ausfüllen. Ab Juni 2026 muss dafür eine dauerhafte und leicht auffindbare Schaltfläche (der Button) auf Ihrer Website vorhanden sein.

Sind Sie als Heilberufler betroffen?

Die Antwort hängt davon ab, was und wie Sie online verkaufen.

Wann Sie den Button brauchen:

Wenn Sie über Ihre Website Verträge mit Verbrauchern (B2C) abschließen, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das betrifft vor allem:

  • Online-Kurse & Digitale Produkte: Verkaufen Sie Selbstlernkurse, E-Books oder Meditations-Audios direkt über Ihre Seite?

  • ONLINE Coaching-Pakete & Beratungsverträge: Können Klienten feste Pakete oder Abonnements direkt online buchen und bezahlen? (Achtung, wiklich nur, wenn online fest gebucht wird). 

  • verbindliche online Terminbuchungen: Vergeben Sie auch Onlinetermine für Coachings? Dann können diese auch darunter fallen. Nochmals zur Klarstellung: Heilbehandlungen gehören nicht! dazu, also keine Heilpraktikerleistung und auch keine Psychotherapie. Psychologische Beratung aber schon.

Die wichtige Ausnahme für Heilberufe:

Klassische Behandlungsverträge sind in der Regel vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB). Wenn es also rein um die Therapie oder Heilbehandlung in Ihrer Praxis geht, ist kein Widerrufsbutton nötig. Sobald Sie aber „Wellness-Leistungen“, reines Coaching oder digitale Produkte anbieten, müssen Sie Ihr Angebot prüfen. 

 

Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?

Der Gesetzgeber macht hier klare Vorgaben, um Unklarheiten zu verhindern:

  1. Leichte Auffindbarkeit: Der Button muss ständig verfügbar sein (z. B. im Footer oder im Kundenbereich), gut lesbar und optisch hervorgehoben.

  2. Eindeutige Beschriftung: Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ sind Pflicht. Schwammige Begriffe wie „Stornieren“ reichen nicht aus.

  3. Der zweistufige Prozess: Nach dem Klick auf den Button muss eine Bestätigungsseite erscheinen, auf der der Kunde seine Daten (Name, Vertragsnummer) eingibt. Ein zweiter Button („Widerruf bestätigen“) schließt den Vorgang ab.

  4. Eingangsbestätigung: Sie müssen dem Kunden sofort nach dem Klick eine elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) mit Datum und Uhrzeit schicken.

 

Warum sollten Sie jetzt handeln?

Bis Juni 2026 ist zwar noch Zeit, aber die technische Umsetzung kann je nach verwendetem Website-System (WordPress, Wix, Jimdo etc.) einen Moment dauern. Wer die Frist verpasst, riskiert:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.

  • Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden.

  • Unendliches Widerrufsrecht: Ohne korrekte Umsetzung gibt es kein Ende der Widerrufspflicht.

Ihre nächsten Schritte: 

  • Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, ob und welche Verträge auf Ihrer Website direkt online geschlossen werden können.

  • Rechtstexte prüfen: Ihre Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung für den Onlinevertragsabschluss müssen an die neue Funktion angepasst werden.

  • Technik-Check: Sprechen Sie mit Ihrem Webdesigner oder prüfen Sie Plugins für Ihr Shop-System, die den zweistufigen Widerrufsprozess rechtssicher abbilden.

Wenn Sie proaktiv handeln, schützen Sie sich vor rechtlichen Stolperfallen und zeigen Ihren Klienten, dass Ihre Praxis auch digital professionell und transparent aufgestellt ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. 

Ihre 

Claudia Hönig