Steuertipps – Steuerbefreiung einer Heilpraktikerin
Aus dem Gerichtssaal des Finanzgerichts München: Steuerbefreiung einer Familientherapeutin (FG) Einer Heilpraktikerin, die im Auftrag von Landratsämtern als Familientherapeutin für verschiedene Jugendämter im Wesentlichen organische, neurotische und symptomatische Störungen behandelt und im Rahmen der Eingliederungshilfe direkt mit den jeweiligen Landrats- und Kreisjugendämtern abrechnet, kann die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystR (Richtlinie
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