Hast Du schon vom „Widerrufsbutton“ gehört? Bietest Du Leistungen online an? Dann solltest Du diesen Beitrag lesen.
Was ist der Widerrufsbutton?
Die Bundesregierung setzt eine neue EU-Richtlinie um, die das Widerrufen von Online-Verträgen so einfach machen soll wie deren Abschluss. Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag schließen kann, soll ihn künftig auch mit wenigen Klicks wieder rückgängig machen können.
Bisher musstest Du als Anbieter Deinen Kunden oft ermöglichen, eine E-Mail zu schreiben oder ein Formular auszufüllen. Ab Juni 2026 muss dafür eine dauerhafte und leicht auffindbare Schaltfläche (der Button) auf Deiner Website vorhanden sein.
Bist Du als Heilberufler betroffen?
Die Antwort hängt davon ab, was und wie Du online verkaufen.
Wann Du den Button brauchst:
Wenn Du über Deine Website Verträge mit Verbrauchern (B2C) abschließt, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das betrifft vor allem:
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Online-Kurse & Digitale Produkte: Verkaufst Du Selbstlernkurse, E-Books oder Meditations-Audios direkt über Deine Seite?
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ONLINE Coaching-Pakete & Beratungsverträge: Können Klienten feste Pakete oder Abonnements direkt online buchen und bezahlen? (Achtung, wirklich nur, wenn online fest gebucht wird).
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verbindliche online Terminbuchungen: Vergibst Du auch Onlinetermine für Coachings? Dann können diese auch darunter fallen. Nochmals zur Klarstellung: Heilbehandlungen gehören nicht dazu, also keine Heilpraktikerleistung und auch keine Psychotherapie. Psychologische Beratung aber schon.
Die wichtige Ausnahme für Heilberufe:
Klassische Behandlungsverträge sind in der Regel vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB). Wenn es also rein um die Therapie oder Heilbehandlung in Deiner Praxis geht, ist kein Widerrufsbutton nötig. Sobald Du aber „Wellness-Leistungen“, reines Coaching oder digitale Produkte anbietest, musst Du Dein Angebot prüfen.
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?
Der Gesetzgeber macht hier klare Vorgaben, um Unklarheiten zu verhindern:
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Leichte Auffindbarkeit: Der Button muss ständig verfügbar sein (z. B. im Footer oder im Kundenbereich), gut lesbar und optisch hervorgehoben.
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Eindeutige Beschriftung: Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ sind Pflicht. Schwammige Begriffe wie „Stornieren“ reichen nicht aus.
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Der zweistufige Prozess: Nach dem Klick auf den Button muss eine Bestätigungsseite erscheinen, auf der der Kunde seine Daten (Name, Vertragsnummer) eingibt. Ein zweiter Button („Widerruf bestätigen“) schließt den Vorgang ab.
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Eingangsbestätigung: Du musst dem Kunden sofort nach dem Klick eine elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) mit Datum und Uhrzeit schicken.
Warum solltest Du jetzt handeln?
Bis Juni 2026 ist zwar noch Zeit, aber die technische Umsetzung kann je nach verwendetem Website-System (WordPress, Wix, Jimdo etc.) einen Moment dauern. Wer die Frist verpasst, riskiert:
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Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
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Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden.
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Unendliches Widerrufsrecht: Ohne korrekte Umsetzung gibt es kein Ende der Widerrufspflicht.
Deine nächsten Schritte:
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Bestandsaufnahme: Prüfe, ob und welche Verträge auf Deiner Website direkt online geschlossen werden können.
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Rechtstexte prüfen: Deine Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung für den Onlinevertragsabschluss müssen an die neue Funktion angepasst werden.
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Technik-Check: Sprich mit Deinem Webdesigner oder prüfe Plugins für Dein Shop-System, die den zweistufigen Widerrufsprozess rechtssicher abbilden.
Wenn Du proaktiv handelst, schützt Du Dich vor rechtlichen Stolperfallen und zeigst Deinen Klienten, dass Deine Praxis auch digital professionell und transparent aufgestellt ist.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Deine
Claudia Hönig