KI-Kennzeichnung ab August 2026: Was Du kennzeichnen musst.

Ab dem 02. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung, auch für Deine Praxis. Was dies genau bedeutet, möchte ich im Folgenden kurz darstellen. 

 

Was Du nicht kennzeichnen musst:

Du nutzt KI für Deine Blogartikel, Newsletter oder Social-Media-Posts? Deine eigene Praxis-Kommunikation musst Du nicht kennzeichnen, solange Du die Texte selbst inhaltlich, fachlich und vor allem auf Richtigkeit gründlich prüfst und nachbesserst.

Du darfst dann in Zukunft weiterhin KI als Schreibhilfe nutzen, ohne das zu kennzeichnen. 

Das musst Du unter anderem kennzeichnen:

Echt wirkende KI-Bilder und -Videos. Das fotorealistische Bild einer „zufriedenen Patientin“, die es nie gab? Ein Video mit KI-Avatar? Eine geklonte Stimme? Oder KI-Bilder von Dir und/oder Deiner Praxis? Das sind rechtlich Deepfakes.

Die brauchen ab 02. August 2026 einen sichtbaren Hinweis. Und ich finde das gut so. 

Eine erkennbar illustrative KI-Grafik dagegen nicht.

Wiederveröffentlichte alte Inhalte. Dein Archiv musst Du nicht nachträglich durchforsten. Aber Achtung: Wer alte KI-Inhalte ab August neu veröffentlicht oder deutlich verändert, löst die Kennzeichnungspflicht aus, WENN die Texte nur KI-Texte sind und NICHT überarbeitet wurden. 

Achte auf Fallstricke, trotz KI

Erstens: Das HWG gilt weiter. Die KI kennt das Heilmittelwerbegesetz nicht wirklich. Ein gekennzeichneter KI-Text mit unzulässigem Heilversprechen bleibt ein unzulässiges Heilversprechen. Eine Kennzeichnung schützt Dich hier nicht.

Zweitens: KI-Kompetenz ist schon Pflicht. Seit Februar 2025 musst Du dafür sorgen, dass Du und Dein Team wissen, wie ihr mit KI umgeht. Bitte dokumentiere das. 

Drittens: Vermeide Bußgelder. KI-Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Investiere Dein Geld lieber sinnvoll.

 

Bitte prüfe gründlich:

  1. Nutzt Du echt wirkende KI-Bilder, -Videos oder -Stimmen? Dann hast Du eine Kennzeichnungspflicht. Ich rege an diese direkt auf das Bild zu setzen. 
  2. Prüfst und änderst Du Deine KI-Texte selbst, bevor sie online gehen? Dann brauchst Du diesen Text nicht kennzeichnen.  
  3. Du nutzt KI in der Praxis? Bitte erkundige Dich genau. Achte unbedingt auf die DSGVO und die Mitteilungspflicht gegenüber dem Patienten, wenn notwendig. 

Mehr braucht es für die meisten Praxen nicht. 

 

Aber wurde der KI-ACT nicht verschoben? 

Doch, aber nur die Pflichten für die Hochrisiko-KI. Das trifft uns im Normalfall weiter nicht. 

 

Bitte beachte:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Bitte erkundige Dich unbedingt bei einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens oder bei Deinem Verband. 

Alles Liebe

Claudia Hönig