Heilpraktiker und die Rentenversicherungspflicht
Grundsätzlich sind Sie als Heilpraktiker nicht rentenversicherungspflichtig. Wenn Sie allerdings auch als Coach oder Lehr-Trainer arbeiten, kann eine Rentenversicherungspflicht eintreten. Dies gilt auch für Sie, wenn Sie noch als Hebamme, Entbindungspfleger, Logopäde, Sprech-, Stimm und Sprachtherapeut tätig sind. Als Trainer/Coach können Sie Rentenversicherungspflichtig werden. Hier gab es viele Unsicherheiten. Mehr Rechtsklarheit hat ein Urteil des […]
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