GEZ-Gebühren für Heilpraktiker
Wenn sich Ihre Praxisräume in Ihrer Wohnung befinden und Sie dort bereits ein Fernseh- und Rundfunkgerät angemeldet haben, dann müssen Sie für Ihren Computer keine zweite Rundfunkgebühr zahlen. So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 17.08.2011 nun entschieden. Dort heißt es: “ Der PC sei als Zweitgerät von den Rundfunkgebühren befreit, unabhängig davon, wo […]
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