Künstlersozialabgabe sinkt 2026: Was Sie wissen sollten

Die Künstlersozialabgabe wird 2026 von 5,0 auf 4,9 Prozent gesenkt – eine erfreuliche Entwicklung für alle Heilberufler, die regelmäßig mit Dienste in Anspruch nehmen, für die eine Künstlersozialabgabe zu entrichten ist. 

Positive Entwicklung nach schwierigen Corona-Jahren

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet die Senkung mit der guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Kunst- und Kulturbranche. Nach den erheblichen Einbußen während der Coronapandemie sind die Einnahmen in den vergangenen Jahren wieder deutlich gestiegen. Diese positive Entwicklung wirkt sich nun direkt auf die Abgabenhöhe aus.

 

Bagatellgrenze steigt auf in 2026 1.000 Euro

Besonders relevant für viele Heilberufspraxen: Die Bagatellgrenze wird 2026 von derzeit 700 Euro auf 1.000 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Das bedeutet konkret: Erst wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als 1.000 Euro an Honoraren an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlen, wird die Künstlersozialabgabe fällig.

Diese Erhöhung entlastet besonders kleinere Praxen, die nur gelegentlich kreative Dienstleistungen in Anspruch nehmen – etwa für Webseitentexte, Praxisbroschüren oder Marketingmaterialien.

 

Wann fällt die Abgabe in Heilberufspraxen an?

In der Praxis betrifft die Künstlersozialabgabe Heilberufler vor allem bei:

  • Vergütungen an Fotografen für Praxisfotos oder Patientenbroschüren
  • Zahlungen an Grafiker für Praxislogos oder Marketingmaterialien
  • Webseitenerstellung und Designaufträge
  • Aufträgen an Texter für Webseiteninhalte oder Newsletter
  • Honoraren an Designer für Praxisausstattung oder Beschilderung

 

Unser Tipp für die Praxis

Dokumentieren Sie alle Zahlungen sorgfältig und prüfen Sie deren Status. Bei Unsicherheiten: Sprechen Sie mit Ihren Geschäfts-Partnern. 

Alles Liebe
Claudia Hönig